Lange Nacht der Museen Berlin 31.8.2019

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Ticketshop der Langen Nacht der Museen

Stand: Juli 2019

§ 1 Geltung der Bedingungen

Die Kulturprojekte Berlin GmbH führt Ihre Bestellungen auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung bereitgehaltenen Bedingungen. Sie können den Text auf Ihren Computer herunterladen oder ausdrucken. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen erkennen wir nicht an, es sei denn, sie werden von uns schriftlich bestätigt.



§ 2 Kaufverträge

2.1 Die Verträge zwischen der Kulturprojekte Berlin GmbH und den Käufern sind Kaufverträge. Die beiderseitigen Verpflichtungen ergeben sich aus den nachfolgenden Bestimmungen. Im Übrigen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit dies zulässig ist. Gerichtsstand ist Berlin.

2.2 Der Vertrag mit uns kommt zustande, sobald wir Ihre Online-Bestellung erhalten. Im Anschluss erhalten Sie eine E-Mail, welche die Rechnung und die Print-@-home-Veranstaltungstickets enthält.

2.3 Vertragspartner ist die Kulturprojekte Berlin GmbH.



§ 3. Beschränkungen beim Erwerb und der Weitergabe von Tickets

3.1 Aus Gründen der Fairness, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen und um eine damit verbundene Rufbeeinträchtigung des Veranstalters zu vermeiden, liegt es im Interesse des Veranstalters, den Erwerb und die Weitergabe von Tickets einzuschränken. Sie verpflichten sich, das/die Online-Ticket(s) ausschließlich zum privaten Gebrauch zu erwerben und zu nutzen. Ihnen ist es insbesondere untersagt:

a) Online-Tickets ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des jeweiligen Veranstalters weiterzugeben oder zu veräußern oder im Namen eines Dritten zu erwerben, wenn dies im Rahmen einer gewerblichen oder kommerziellen Tätigkeit erfolgt,

b) Online-Tickets im Rahmen vom Veranstalter nicht autorisierten Internetauktionen zum Verkauf anzubieten,

c) Online-Tickets ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des jeweiligen Veranstalters an Dritte zu verkaufen, um Gewinn zu erzielen oder im Namen eines Dritten zu erwerben, um mit der Vermittlungstätigkeit für den Dritten Gewinn zu erzielen,

d) Online-Tickets zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk oder Gewinn oder Teil eines vom Veranstalter nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets weiterzugeben und/oder zu veräußern,

e) Online-Tickets vor dem Veranstaltungsort zu verkaufen oder

f) Online-Tickets unter Einschaltung eines in Ihrem Namen auftretenden gewerblich oder kommerziell handelnden Dritten als Ihrem Stellvertreter zu erwerben.

3.2 Für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer 3.1 enthaltenen Verbote kann der Veranstalter von Ihnen die Zahlung einer Vertragsstrafe verlangen, deren Höhe der Veranstalter nach billigem Ermessen festsetzen kann und die im Streitfall vom Gericht überprüft werden kann. Die Höhe der Vertragsstrafe richtet sich im Regelfall nach dem aktuellen Angebots- bzw. Weiterveräußerungspreis, mindestens jedoch nach dem Ticketkaufpreis der entgegen Ziffer 3.1 angebotenen oder weitergegebenen Tickets. Die Vertragsstrafe beträgt insgesamt maximal 4.000,00Euro. Weitergehende Schadensersatzansprüche bzw. Vertragsstrafeforderungen wegen sonstiger Verstöße gegen diese AGB bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet.

3.3 Kulturprojekte Berlin behält sich im Fall eines Verstoßes gegen Ziffer 3.1 vor, den Erwerber künftig vom Erwerb von Onlinetickets auf www.lange-nacht-der-museen.de auszuschließen. Der Ausschluss erfolgt durch Zugangsverweigerung zum Online-Shop.

3.4 Im Falle eines Verstoßes gegen Ziffer 3.1 f) kommt der Vertrag über den Besuch der Veranstaltung nicht zustande, da die Stellvertretung in diesem Fall ausgeschlossen ist. Der bereits gezahlte Ticketkaufpreis wird Ihnen in diesem Falle zurückerstattet. Ein bereits ausgestelltes Ticket wird von uns gesperrt und verliert damit seine Gültigkeit.

3.5 Sollte Kulturprojekte Berlin Ihr Kundenkonto gemäß Ziffer 3.3 gesperrt haben, so ist es Ihnen künftig untersagt, sich erneut unter Ihrem oder einem anderen Namen auf https://shop.lange-nacht-der-museen.de weitere Ticket zu erwerben. Für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen dieses Verbot kann Kulturprojekte Berlin von Ihnen die Zahlung einer Vertragsstrafe verlangen, deren Höhe Kulturprojekte Berlin nach billigem Ermessen festsetzen kann und die im Streitfall vom Gericht überprüft werden kann. Die Vertragsstrafe beträgt insgesamt maximal 1.000,00 Euro. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet.



§ 4 Besondere Bestimmungen für den Erwerb von personalisierten Tickets

4.1 Für bestimmte Veranstaltungen sind die Online-Tickets personalisiert, d.h. nur derjenige hat das Recht, Zutritt zur Veranstaltung zu verlangen, die/der Inhaber*in des Besuchsrechts ist. Ihr/Sein Name ist Bestandteil des Online-Tickets. Diese Veranstaltungen sind im Bestellvorgang mit einem entsprechenden Hinweis auf die Personalisierung der Online-Tickets gekennzeichnet. Sie verpflichten sich, das/die Online-Ticket(s) ausschließlich zum privaten Gebrauch zu erwerben und zu nutzen. Es gilt Ziffer 3.1. Der von Ihnen bei der Registrierung angegebene Vor- und Nachname wird automatisch auf dem Online-Ticket vermerkt. Sofern die Möglichkeit besteht, mehrere personalisierte Online-Tickets zu erwerben, werden Sie im Bestellvorgang aufgefordert und sind Sie dazu verpflichtet, sofort beim Kauf wahrheitsgemäß den/die Vor- und Nachnamen sowie die E-Mail-Adresse(n) der weiteren Person(en) anzugeben, für die die personalisierten Tickets ausgestellt werden sollen. Das Rechtsgeschäft steht und fällt mit der fristgerechten sofortigen und wahrheitsgemäßen Angabe der unterschiedlichen Namen die/der Ticketinhaber*in beim Kauf, da die Tickets sofort im Anschluss auf die im Kaufvorgang von Ihnen angegebenen Namen ausgestellt werden ("relative Fixschuld"). Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Angabe unterschiedlicher Namen führt beim Veranstalter zu einem erheblichen Mehraufwand durch spätere Umpersonalisierungs-Anfragen sowie zu Konflikten bei der Einlasskontrolle. Für den Fall der mehrfachen Nennung desselben Namens beim Kauf entgegen der vorgenannten Bestimmung, behält sich der Veranstalter aus den genannten Gründen das Recht vor, sofort vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass es einer Fristsetzung bedarf (§ 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Ferner werden Sie dazu aufgefordert, zu bestätigen, dass Sie berechtigt sind, im Namen von Dritten das Ticket bzw. die Tickets zu personalisieren. In diesen Fällen kommt der Vertrag ausschließlich zwischen Ihnen und dem Veranstalter zustande. Die von Ihnen benannten weiteren Personen werden durch diesen Vertrag lediglich begünstigt und erhalten ein eigenes Recht zum Besuch der Veranstaltung (§§ 328 ff. BGB).

4.2 Eine Berechtigung zum Besuch der Veranstaltung besteht nur auf der Grundlage des Vertrags, den Sie mit dem Veranstalter geschlossen haben (Ziffer 2.1). Zudem muss Ihr Name auf dem Online-Ticket vermerkt sein. Aufgrund des zwischen Ihnen und dem Veranstalter geschlossenen Vertrags sind Dritte, für die Sie ein personalisiertes Online-Ticket erworben haben, ebenfalls zum Besuch der Veranstaltung berechtigt. Der Name dieses Dritten muss auf seinem Ticket vermerkt sein. Eine Berechtigung zum Besuch der Veranstaltung besteht außerdem bei Personen, die nach Ziffer 4.4 in den Vertrag mit dem Veranstalter eingetreten sind. Der Name dieser Person muss auf Ihrem Ticket vermerkt sein. Voraussetzung für den Besuch der Veranstaltung ist ferner, dass Sie bzw. die Person, für die Sie Online-Tickets bestellt haben oder die nach Ziffer 4.4 in den Vertrag mit dem Veranstalter eingetreten ist, sich bei der Einlasskontrolle auf Verlangen mit Ihrem/seinem gültigen Pass, Personalausweis oder Führerschein.

4.3 Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, bei der Einlasskontrolle die Vorlage der genannten Dokumente zu verlangen, um so die Berechtigung der/des Ticketinhabers*in zu prüfen. Der Veranstalter wird auch dann seinem Vertragspartner gegenüber von seiner Leistungspflicht frei, wenn sich eine andere Person unter Vorlage des Online-Tickets Zugang zur Veranstaltung verschafft. Pro Online-Ticket ist nur eine Person zum Besuch der Veranstaltung berechtigt.

4.4 Sie können Ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit dem Veranstalter (und damit auch das Recht, Zutritt zur Veranstaltung zu verlangen) nur dadurch auf einen Dritten übertragen, dass der Dritte unter Übernahme sämtlicher Rechte und Pflichten an Ihrer Stelle in den Vertrag mit dem Veranstalter eintritt. Dieser Eintritt setzt die Zustimmung des Veranstalters voraus, die hiermit unter den in Ziffer 4.5 genannten Einschränkungen vorab erteilt wird.

4.5 Aus Gründen der Fairness, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen und um eine damit verbundene Rufschädigung des Veranstalters zu vermeiden, wird die Zustimmung des Veranstalters zum Eintritt eines Dritten in den Veranstaltervertrag gemäß Ziffer 4.4 in den folgenden Fällen nicht erteilt:

a) bei einer Weitergabe oder Veräußerung von Online-Tickets oder dem Erwerb von Online-Tickets für einen Dritten, wenn dies im Rahmen einer gewerblichen oder kommerziellen Tätigkeit erfolgt, ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Veranstalters,

b) bei einer Veräußerung von Online-Tickets im Rahmen von vom Veranstalter nicht autorisierten Internetauktionen,

c) bei einer Veräußerung von Online-Tickets zu einem Preis, der den Ticketkaufpreis zuzüglich Unkosten, die dem Verkäufer sonst aufgrund des Erwerbs oder der Weiterveräußerung des Tickets entstanden sind übersteigt,

d) bei einer Veräußerung von Online-Tickets um Gewinn zu erzielen oder einem Erwerb der Online-Tickets im Namen eines Dritten, um mit der Vermittlungstätigkeit Gewinn zu erzielen,

e) bei einer Weitergabe und/oder Veräußerung von Online-Tickets zu Zwecken der Werbung oder Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk oder Gewinn oder als Teil eines vom Veranstalter nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets, oder

f) bei einer Veräußerung von Online-Tickets ohne Hinweis auf diese AGB, insbesondere Ziffer 4.4 und diese Ziffer 4.5.

In diesen Fällen ist sowohl das Angebot als auch eine Weitergabe und/oder Weiterveräußerung von Online-Tickets untersagt. Ein Verkauf von Online-Tickets vor dem Veranstaltungsort ist ausnahmslos untersagt.

4.6 Für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer 4.5 enthaltenen Verbote, einschließlich des Verbots, in den in Ziffer 4.5 genannten Fällen Online-Tickets anzubieten, ist der Veranstalter darüber hinaus berechtigt, von Ihnen die Zahlung einer Vertragsstrafe zu verlangen. Die Höhe der Vertragsstrafe kann der Veranstalter nach billigem Ermessen festsetzen und sie kann im Streitfall von einem Gericht überprüft werden. Die Höhe der Vertragsstrafe richtet sich im Regelfall nach dem aktuellen Angebots- bzw. Weiterveräußerungspreis, mindestens jedoch nach dem Ticketkaufpreis der entgegen Ziffer 4.5 angebotenen oder weitergegebenen Tickets. Die Vertragsstrafe beträgt insgesamt maximal 4.000,00 Euro. Weitergehende Schadensersatzansprüche bzw. Vertragsstrafeforderungen wegen sonstiger Verstöße gegen diese AGB bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet.



§ 5. Übertragung und Umpersonalisierung der personalisierten Online-Tickets

5.1 Vorbehaltlich der Ziffer 5.4 und 5.5, d.h. nur unter der Voraussetzung, dass der Dritte in den Vertrag mit dem Veranstalter unter Einschluss dieser AGB eintritt und der Veranstalter hierzu nach Ziffer 4.4 seine Zustimmung erteilt hat, sind Sie berechtigt, ein von Ihnen erworbenes personalisiertes Online-Ticket, d.h. das Besuchsrecht, auf einen Dritten zu übertragen. Nach dieser Übertragung (§ 398 BGB) muss die Umpersonalisierung des Tickets auf die/den neue*n Inhaber*in des Besuchsrechts erfolgen.

5.2 Für den Fall, dass Sie Ihr Ticket auf eine*n Dritte*n übertragen wollen, z.B. durch Verschenken, muss nach Maßgabe des nachfolgend in Ziffer 5.3 beschriebenen Verfahrens die Umpersonalisierung des Tickets durch uns erfolgen. Dazu müssen Ihnen der Name und die E-Mail-Adresse der Person, auf die Sie Ihr Online-Ticket übertragen wollen, bekannt sein.

5.3 Für die Umpersonalisierung Ihres Online-Ticket wenden Sie sich bitte an [email protected]. Hier werden Sie aufgefordert Ihr Anliegen zu formulieren und auch die Begründung sachlich und faktisch vorzutragen und nachzuweisen. Wir werden Sie bitten nachzuweisen anhand Ihrer Daten, ob der auf dem Online-Ticket angegebene Name mit dem Namen ihre Mailadresse sowie Personenbezogene Angaben übereinstimmen. Nur so können wir gewährleisten, dass das Ticket neu personalisiert wird. Für diesen Fall wird klargestellt, dass es sich hierbei nicht um eine Übertragung des Vertrags mit dem Veranstalter (Ziffer 4.1) handelt, sondern es wird lediglich das Recht zum Besuch der Veranstaltung übertragen, wie in Ziffer 4.1 geregelt. Auch für diesen Fall gilt der in Ziffer 4.4 genannte Zustimmungsvorbehalt. Die Zustimmung des Veranstalters zur Abtretung des Besuchsrechts wird in den in Ziffer 4.5 genannten Fällen nicht erteilt. Eine Nutzung Ihrer Daten zu anderen Zwecken als der Prüfung, ob die Person, die das Ticket umpersonalisieren lassen möchte, tatsächlich mit dem Ticketkäufer identisch ist, erfolgt nicht bis die Umpersonalisierung abgeschlossen ist.

5.4 Zusätzlich müssen Sie den Vor- und Nachnamen und die E-Mail-Adresse der Person, der Sie das Ticket übertragen möchten, angeben. Ist die Umpersonalisierung des Tickets erfolgt, wird die/dem Erwerber*in per E-Mail ein auf ihren/seinen Namen ausgestelltes Online-Ticket übersandt. Der Versand dieses neuen Online-Tickets erfolgt per E-Mail an die von Ihnen angegebene Adresse. Gleichzeitig mit Versand des neuen Online-Tickets an die/den Erwerber*in wird Ihr „altes“ Online-Ticket gesperrt. Ihr Online-Ticket berechtigt nach Übertragung nicht mehr zum Einlass.

5.5 Die Umpersonalisierung kann nur bis spätestens 16 Uhr am Veranstaltungstag erfolgen.



§ 6 Sperrung von personalisierten Tickets

6.1 Im Fall eines Verstoßes gegen die in Ziffer 4.1 in Verbindung mit Ziffer 3.1 oder Ziffer 4.5 enthaltenen Verbote ist der Veranstalter berechtigt, die betroffenen Tickets gegen Rückerstattung des Ticketkaufpreises mit Ausnahme der Vorverkaufsgebühr zu sperren und der/dem jeweiligen Ticketinhaber*in den Zugang zur Veranstaltung zu verweigern.

6.2 Im Falle eines wiederholten Verstoßes gegen die in Ziffer 4.1, Ziffer 5.1 in Verbindung mit Ziffer 3.1 oder Ziffer 4.5 enthaltenen Verbote ist der Veranstalter berechtigt, die betroffenen Tickets ersatzlos zu sperren, d.h. ohne Rückerstattung des gezahlten Ticketkaufpreises.



§ 7 Bestellungen und Preise

Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.

Die Kulturprojekte Berlin GmbH bestimmt die Preise für Veranstaltungskarten selbst und kann Preise für eigene Veranstaltungen erhöhen oder auch Frühbucherrabatte gewähren. Die Kulturprojekte Berlin GmbH wird eine Erhöhung des Preises unverzüglich nach Kenntnis mitteilen.



§ 8 Lieferzeiten

Nach Abschluss des Bestellvorgangs der Veranstaltungstickets (print-at-home) wird unverzüglich und innerhalb weniger Stunden die Lieferung der Tickets an den Käufer per Email zugeschickt.

Sollte der Kunde nicht innerhalb von 3 Werktagen eine Bestellbestätigung erhalten, liegt möglicherweise ein technischer Fehler vor. Der Kunde ist gehalten, die Kulturprojekte Berlin GmbH umgehend darüber zu informieren.



§ 9 Widerrufsrecht

Ihnen steht kein Widerrufsrecht für Ticketkäufe zu gemäß § 312 b BGB. Der Kauf von Veranstaltungstickets ist bindend.

Fragen zu Ihrer Bestellung richten Sie bitte schriftlich per Post oder Email an folgende Adresse:

Kulturprojekte Berlin GmbH
Klosterstraße 68
10179 Berlin
E-Mail: [email protected]

Der Widerruf bzw. der Rücktritt vom Kauf von Veranstaltungstickets ist ausgeschlossen.



§ 10 Zahlung

Unsere Rechnungen sind nach Abschluss des Bestellvorgangs sofort fällig und zahlbar. Als Zahlungsmittel wird die vom Käufer bereits im Bestellvorgang gewählte Zahlungsmethode gewählt.



§ 11 Absage des Veranstalters

Die Kulturprojekte Berlin GmbH ist berechtigt, Angebote aus wichtigem Grund, z.B. höhere Gewalt, Streik oder Krankheit jederzeit abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmeentgelte erstattet. Schadensersatzansprüche stehen den Teilnehmern nicht zu.



§ 12 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Information nach § 36 VSBG:

Wir erklären uns bereit zur Teilnahme an der alternativen Streitschlichtung. Die für uns zuständige Streitschlichtungsstelle ist die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.: https://www.verbraucher-schlic... mit Sitz in der Straßburger Straße 8 in 77694 Kehl am Rhein.